Besondere Hinweise
Patienten müssen - wenn möglich - Personalausweis und Versicherungskarte der Krankenkasse vorlegen sowie alle privat verfügbaren ärztlichen Unterlagen (Arztbriefe, Medikamentenverordnungen und Notfallpässe wie z. B. Allergiepass, Marcumar-Ausweis, Schrittmacherausweis etc.) mitbringen. Vor der Zentralen Notaufnahme im Erdgeschoß befindet sich eine Anmeldung, an der alle Notfallpatienten zentral erfasst und aufgenommen werden. Für Notfälle, die privat gebracht werden, ist diese Anmeldung in der Regel der erste Anlaufpunkt. Hier werden Patienten nach definierten Kriterien (Ersteinschätzung) beurteilt und je nach Symptomatik umgehend oder nach einer Wartezeit in den Behandlungsbereich geholt.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen Patienten hier eine Praxisgebühr von 10,00 EUR für die ambulante Notfallbehandlung entrichten. Diese Regelung betrifft gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und gilt grundsätzlich für die erste Notfallbehandlung im Quartal. Die Zahlung entfällt, wenn sie im selben Quartal bereits in einem anderen Krankenhaus geleistet wurde. Dazu ist die entsprechende Quittung mit zubringen. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn die Gebühr in einer ärztlichen Praxis entrichtet wurde.
Angehörige von Notfallpatienten müssen während der Erstuntersuchung zunächst außerhalb des Behandlungstraktes warten. Sie werden so schnell wie möglich über die Ergebnisse der Erstdiagnostik informiert und nach Abschluss der Basisuntersuchungen zum Patienten gebeten.



